Sicherheitsprüfung, Prüfung, Inspektion, Wartung und Reparatur von folgenden Toranlagen:
- Sektionaltore
- Rolltore
- Rollgitter
- Schiebetore
- Brandschutztüren
- Automatiktüren
- Feuerschutztore
- Drehkreuztüren
- Schranken
- Verladebrücken
Die neue ASR 1.7 (Arbeitsstättenregel) und der Beschluss der gesetzlichen Unfallversicherung schreiben vor, dass Tore einmal jährlich im Zuge der vorgeschriebenen Sicht- und Funktionsprüfung von einem sachkundigen Monteur mit einer Messkeule geprüft werden müssen.
Diesen Service biete wir Ihnen.
UVV Prüfung Tore:
Die UVV erfolgt nach ASR A1.7 (alt BGR 232)
Ohne die Messung der Schließkräfte kann bei der Prüfung automatischer Tore und Toranlagen KEINE UVV erteilt werden!
UVV Prüfung - Sinn und Zweck für den Betreiber
Die UVV ist die Unfallverhütungsvorschrift und muss gemäß der Betriebssicherheitsverordnung § 10 und der ASR A 1.7 mindestens einmal im Jahr an Toranlagen ausgeführt werden.
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor schweren Unfällen.
Neu: Prüfung von Regalsystemen, Leitern und Tritte!